Sachkunde34f

📈 Wirtschaftliche Grundlagen und Finanzinstrumente

Wirtschaftliche Grundlagen und Finanzinstrumente

Jede Geldanlage steht im magischen Dreieck der Vermögensanlage: Rentabilität (Rendite), Sicherheit (Risiko) und Liquidität (Verfügbarkeit) konkurrieren miteinander – keine Anlage erfüllt alle drei Ziele gleichzeitig optimal. Wer hohe Rendite anstrebt, akzeptiert höheres Risiko oder geringere Verfügbarkeit.

Zins und Zinseszins: Bei jährlicher Verzinsung mit Zinseszins wächst das Kapital exponentiell nach der Formel Kn = K0 × (1 + i)n. Die Rendite misst den tatsächlichen Ertrag bezogen auf das eingesetzte Kapital. Zu unterscheiden sind Nominal- und Realzins: Der Realzins ergibt sich näherungsweise aus dem Nominalzins abzüglich der Inflationsrate. Steigt die Inflation, sinkt die Kaufkraft; ein negativer Realzins bedeutet Vermögensverlust trotz positiver Nominalverzinsung.

Konjunktur und Geldpolitik: Die Wirtschaft durchläuft den Konjunkturzyklus (Aufschwung, Boom, Abschwung, Rezession); Preise bilden sich über Angebot und Nachfrage. Das wirtschaftspolitische Zielsystem wird als magisches Viereck beschrieben. Die EZB steuert über die Leitzinsen die Geldmenge – niedrige Leitzinsen verbilligen Kredite und stützen die Konjunktur, höhere Leitzinsen dämpfen die Inflation.

Aktien und Anleihen im Vergleich:

Kennzahlen: Das KGV = Kurs je Aktie ÷ Gewinn je Aktie; die Dividendenrendite = (Dividende je Aktie ÷ Aktienkurs) × 100; die Volatilität misst als Risikomaß die Schwankungsbreite eines Kurses. Nach dem Rendite-Risiko-Zusammenhang ist höhere erwartete Rendite nur mit höherem Risiko erreichbar; Diversifikation (Streuung über mehrere Anlagen) senkt das Gesamtrisiko.

Nachhaltigkeit (ESG): ESG steht für Environmental, Social, Governance (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR, VO (EU) 2019/2088) unterscheidet Art.-8-Produkte (ökologische/soziale Merkmale) von Art.-9-Produkten (nachhaltiges Investitionsziel); die Taxonomie-Verordnung (VO (EU) 2020/852) definiert sechs Umweltziele. Seit dem 2. August 2022 müssen in der Geeignetheitsprüfung die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abgefragt und berücksichtigt werden.

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Beispielfragen (35)

1. Ein Kapital wird über mehrere Jahre mit jährlicher Zinseszinsverzinsung angelegt. Welche Formel beschreibt korrekt die Berechnung des Endkapitals Kₙ nach n Jahren bei einem Anfangskapital K₀ und einem Zinssatz i?

  1. Kₙ = K₀ × (1 + i)ⁿ
  2. Kₙ = K₀ × (1 + i × n)
  3. Kₙ = K₀ × (1 + n)ⁱ
  4. Kₙ = K₀ + (i × n)

Die Zinseszinsformel Kₙ = K₀×(1+i)ⁿ berücksichtigt, dass Zinsen in den Folgejahren mitverzinst werden; die zweite Option beschreibt dagegen die lineare (einfache) Verzinsung ohne Zinseszinseffekt. (Finanzmathematische Grundlagen (Zinseszinsformel Kₙ = K₀×(1+i)ⁿ))

2. Ein Anleger legt 10.000 Euro für drei Jahre zu einem jährlichen Zinssatz von 4 % an, wobei die Zinsen jeweils zum Jahresende dem Kapital zugeschlagen und im Folgejahr mitverzinst werden. Welches Endkapital ergibt sich nach drei Jahren (auf volle Euro gerundet)?

  1. 11.249 Euro
  2. 11.200 Euro
  3. 10.816 Euro
  4. 11.699 Euro

Kₙ = 10.000 € × 1,04³ = 11.248,64 €, gerundet 11.249 €; 11.200 € entspricht der einfachen (linearen) Verzinsung ohne Zinseszinseffekt, 10.816 € einer fälschlich nur zweijährigen Verzinsung. (Finanzmathematische Grundlagen (Zinseszinsformel Kₙ = K₀×(1+i)ⁿ))

3. Zwei Anleger legen jeweils 5.000 Euro für zehn Jahre zu einem Zinssatz von 5 % pro Jahr an. Anleger A erhält die Zinsen jährlich ausgezahlt und bewahrt sie unverzinst auf, Anleger B lässt die Zinsen jährlich dem Kapital zuschlagen und mitverzinsen. Welche Aussage zum Endkapital nach zehn Jahren trifft zu?

  1. Anleger B verfügt über ein höheres Endkapital als Anleger A, da der Zinseszinseffekt zusätzliche Zinsen auf bereits gutgeschriebene Zinsen erzeugt.
  2. Anleger A verfügt über ein höheres Endkapital, da ausgezahlte Zinsen sofort verfügbar sind und daher stärker verzinst werden.
  3. Beide Anleger verfügen über exakt das gleiche Endkapital, da der Zinssatz und die Laufzeit identisch sind.
  4. Anleger B verfügt über ein höheres Endkapital, jedoch nur, wenn der Zinssatz während der Laufzeit steigt.

Durch die Wiederanlage der Zinsen erzielt Anleger B Zinseszinsen, wodurch sein Endkapital das von Anleger A übersteigt; dieser Effekt tritt unabhängig von künftigen Zinsänderungen ein. (Finanzmathematische Grundlagen (Zinseszinseffekt gegenüber linearer Verzinsung))

4. Ein Anleger kauft eine Aktie zu einem Kurs von 80 Euro. Nach einem Jahr verkauft er die Aktie zu einem Kurs von 86 Euro und hat zwischenzeitlich eine Dividende von 2 Euro je Aktie erhalten. Wie hoch ist die Rendite der Anlage für dieses Jahr, bezogen auf den Kaufkurs?

  1. 10,0 %
  2. 7,5 %
  3. 2,5 %
  4. 9,3 %

Rendite = (Kursgewinn + Dividende) ÷ Kaufkurs = (6 € + 2 €) ÷ 80 € = 10,0 %; 7,5 % berücksichtigt nur den Kursgewinn, 2,5 % nur die Dividende und 9,3 % bezieht die Erträge fälschlich auf den Verkaufskurs. (Finanzmathematische Grundlagen (Renditeberechnung aus Kursgewinn und Ausschüttung))

5. Eine Aktiengesellschaft zahlt eine Dividende von 3 Euro je Aktie. Der aktuelle Kurs der Aktie beträgt 60 Euro. Wie hoch ist die Dividendenrendite dieser Aktie?

  1. 5,0 %
  2. 20,0 %
  3. 0,5 %
  4. 3,0 %

Dividendenrendite = (Dividende ÷ Kurs) × 100 = (3 € ÷ 60 €) × 100 = 5,0 %; 20,0 % ergibt sich aus der fälschlich invertierten Berechnung (Kurs ÷ Dividende). (Aktienkennzahlen (Dividendenrendite = Dividende je Aktie ÷ Aktienkurs × 100))

6. Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist eine der gebräuchlichsten Kennzahlen zur Bewertung von Aktien. Wie wird das KGV berechnet?

  1. Kurs je Aktie geteilt durch den Gewinn je Aktie
  2. Gewinn je Aktie geteilt durch den Kurs je Aktie
  3. Dividende je Aktie geteilt durch den Gewinn je Aktie
  4. Kurs je Aktie geteilt durch die Dividende je Aktie

Das KGV = Kurs je Aktie ÷ Gewinn je Aktie gibt an, das Wievielfache des Jahresgewinns der Anleger aktuell für die Aktie bezahlt; die zweite Option beschreibt stattdessen den Kehrwert des KGV (Gewinnrendite). (Aktienkennzahlen (KGV = Kurs je Aktie ÷ Gewinn je Aktie))

7. Welche der folgenden Aussagen zur Zinseszinsrechnung trifft NICHT zu?

  1. Je länger der Anlagehorizont, desto stärker wirkt sich der Zinseszinseffekt auf das Endkapital aus.
  2. Bei gleichem Nominalzinssatz führt eine häufigere Verzinsung innerhalb des Jahres zu einem höheren Effektivzins.
  3. Der Zinseszinseffekt wirkt sich nur bei Zinssätzen oberhalb von 10 % pro Jahr nennenswert aus.
  4. Die Zinseszinsformel setzt voraus, dass die Zinsen jeweils dem Kapital zugeschlagen und im Folgezeitraum mitverzinst werden.

Der Zinseszinseffekt tritt bei jedem positiven Zinssatz auf und ist nicht an eine Mindesthöhe von 10 % gebunden; die übrigen Aussagen beschreiben zutreffende Eigenschaften der Zinseszinsrechnung. (Finanzmathematische Grundlagen (Zinseszinsformel und Effektivzins))

8. Ein Kunde vergleicht zwei Sparanlagen mit identischem Nominalzinssatz von 6 % pro Jahr und gleicher Laufzeit. Bei Anlage 1 erfolgt die Zinsgutschrift einmal jährlich, bei Anlage 2 monatlich mit jeweiliger Mitverzinsung der bereits gutgeschriebenen Zinsanteile. Für welche Anlage sollte sich der Kunde entscheiden, wenn er den höchsten tatsächlichen Wertzuwachs seines Kapitals erzielen möchte?

  1. Für Anlage 2, da die monatliche Verzinsung zu einem höheren effektiven Jahreszins führt als die jährliche Verzinsung.
  2. Für Anlage 1, da bei jährlicher Verzinsung stets ein höherer effektiver Jahreszins erzielt wird als bei unterjähriger Verzinsung.
  3. Es ist gleichgültig, da beide Anlagen bei identischem Nominalzinssatz stets denselben tatsächlichen Wertzuwachs erzielen.
  4. Für Anlage 2, jedoch nur, wenn der Kunde die monatlichen Zinsgutschriften zusätzlich anderweitig separat anlegt.

Durch die monatliche Gutschrift und Mitverzinsung entstehen bei Anlage 2 bereits unterjährig Zinseszinsen, wodurch der effektive Jahreszins über dem von Anlage 1 liegt; eine separate Anlage der Gutschriften ist dafür nicht erforderlich. (Finanzmathematische Grundlagen (Effektivzins bei unterjähriger Verzinsung im Anlagevergleich))

9. Welche drei Leitzinssätze legt die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen ihrer Geldpolitik fest?

  1. Hauptrefinanzierungssatz, Spitzenrefinanzierungssatz und Einlagesatz
  2. Diskontsatz, Lombardsatz und Mindestreservesatz
  3. Leitzins, Interbankensatz und Referenzzinssatz
  4. Hauptrefinanzierungssatz, Mindestreservesatz und Interbankensatz

Die EZB steuert die Geldpolitik über die drei Leitzinssätze Hauptrefinanzierungssatz, Spitzenrefinanzierungssatz (Fazilität) und Einlagesatz; Diskont- und Lombardsatz waren die früheren Instrumente der Deutschen Bundesbank vor Einführung des Euro. (Geldpolitisches Instrumentarium der Europäischen Zentralbank (Leitzinssystem des Eurosystems))

10. Innerhalb des Zinskorridors der EZB bilden die ständigen Fazilitäten die Ober- und Untergrenze für die Zinsen am Geldmarkt. Wie ist die Rangfolge der drei Leitzinssätze der Höhe nach grundsätzlich einzuordnen?

  1. Der Spitzenrefinanzierungssatz liegt über dem Hauptrefinanzierungssatz, der Einlagesatz liegt am niedrigsten.
  2. Der Einlagesatz liegt über dem Hauptrefinanzierungssatz, der Spitzenrefinanzierungssatz liegt am niedrigsten.
  3. Alle drei Leitzinssätze liegen der Konstruktion nach grundsätzlich auf demselben Niveau.
  4. Der Hauptrefinanzierungssatz liegt über dem Spitzenrefinanzierungssatz, der Einlagesatz liegt dazwischen.

Der Spitzenrefinanzierungssatz (Übernachtkreditvergabe der EZB an Banken) bildet die Obergrenze, der Einlagesatz (Verzinsung von Übernacht-Einlagen der Banken bei der EZB) die Untergrenze des Zinskorridors; der Hauptrefinanzierungssatz liegt dazwischen. (Zinskorridor des Eurosystems (ständige Fazilitäten der EZB))

11. Was ist das vorrangige Ziel der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB)?

  1. Die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum
  2. Die Maximierung des Wirtschaftswachstums der Mitgliedstaaten
  3. Die Sicherstellung eines möglichst niedrigen Wechselkurses des Euro
  4. Die Finanzierung der Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten

Vorrangiges Ziel des Eurosystems ist die Gewährleistung der Preisstabilität; erst nachrangig unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Preisstabilitätsziels möglich ist. (Art. 127 Abs. 1 AEUV; Satzung des ESZB und der EZB)

12. Welches Organ der Europäischen Zentralbank entscheidet über die Festlegung der Leitzinssätze im Euroraum?

  1. Der EZB-Rat, das zentrale geldpolitische Beschlussorgan.
  2. Das Direktorium, das ausschließlich für das Tagesgeschäft zuständig ist.
  3. Der Erweiterte Rat, dem auch Nicht-Euro-Staaten angehören.
  4. Der Ausschuss für Bankenaufsicht innerhalb der EZB.

Der EZB-Rat, bestehend aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euroraums, trifft die geldpolitischen Entscheidungen einschließlich der Leitzinsfestsetzung; das Direktorium setzt diese Beschlüsse lediglich um. (Organisationsstruktur der EZB (EZB-Rat als geldpolitisches Beschlussorgan gemäß Satzung des ESZB und der EZB))

13. Der EZB-Rat erhöht die Leitzinssätze deutlich, um die Inflation zu bekämpfen. Ein Kunde hält in seinem Depot festverzinsliche Anleihen mit langer Restlaufzeit und einem fest vereinbarten Kupon. Welche Auswirkung ist auf den Marktwert (Kurs) dieser Anleihen unmittelbar zu erwarten?

  1. Der Kurs der Anleihen sinkt, da der feste Kupon im Vergleich zum gestiegenen Marktzinsniveau weniger attraktiv wird.
  2. Der Kurs der Anleihen steigt, da höhere Leitzinsen zu höheren Anleihekursen führen.
  3. Der Kurs der Anleihen bleibt unverändert, da Leitzinsänderungen ausschließlich Aktienkurse beeinflussen.
  4. Der Kurs der Anleihen sinkt nur bei Anleihen mit variabler Verzinsung, nicht bei festverzinslichen Anleihen.

Anleihekurs und Marktzinsniveau verhalten sich gegenläufig: Steigt das Zinsniveau infolge einer EZB-Leitzinserhöhung, sinkt der Barwert und damit der Kurs bereits emittierter festverzinslicher Anleihen mit niedrigerem Kupon; die letzte Option beschreibt das Gegenteil, da gerade festverzinsliche Anleihen betroffen sind. (Kurs-Zins-Beziehung festverzinslicher Wertpapiere (Barwertprinzip); geldpolitische Transmission der EZB-Leitzinsen)

14. Mit welchem geldpolitischen Instrument verpflichtet die EZB die Kreditinstitute, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einlagen als Guthaben bei der jeweiligen nationalen Zentralbank zu halten?

  1. Mit der Mindestreservepolitik der EZB.
  2. Mit den Offenmarktgeschäften des Eurosystems.
  3. Mit der Spitzenrefinanzierungsfazilität.
  4. Mit der Einlagefazilität des Eurosystems.

Mit der Mindestreservepolitik schreibt die EZB den Kreditinstituten vor, einen bestimmten Anteil bestimmter Verbindlichkeiten als Mindestreserve bei der Zentralbank zu unterhalten; Offenmarktgeschäfte und die ständigen Fazilitäten sind davon zu unterscheidende Instrumente. (Geldpolitisches Instrumentarium des Eurosystems (Mindestreserve-Verordnung der EZB))

15. Welcher Grundsatz kennzeichnet die Stellung der EZB gegenüber Weisungen von Organen der Europäischen Union oder Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer geldpolitischen Aufgaben?

  1. Die Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken von politischen Weisungen
  2. Die Pflicht der EZB, geldpolitische Entscheidungen vom Europäischen Rat genehmigen zu lassen
  3. Die jährliche Zustimmungspflicht der Finanzminister der Mitgliedstaaten zu den Leitzinsentscheidungen
  4. Die Weisungsgebundenheit der EZB gegenüber der Europäischen Kommission in geldpolitischen Fragen

Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union dürfen die EZB, die nationalen Zentralbanken und die Mitglieder ihrer Beschlussorgane bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine Weisungen von Organen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. (Art. 130 AEUV (Unabhängigkeit der EZB))

16. Der EZB-Rat beschließt eine spürbare Anhebung der Leitzinssätze. Welche Auswirkung ist über den Transmissionsmechanismus der Geldpolitik auf das Kreditgeschäft der Geschäftsbanken zu erwarten?

  1. Die Geschäftsbanken erhöhen tendenziell ihre Kreditzinsen, wodurch Kredite für Unternehmen und Verbraucher teurer werden.
  2. Die Geschäftsbanken senken tendenziell ihre Kreditzinsen, da sie sich günstiger bei der EZB refinanzieren können.
  3. Die Kreditzinsen der Geschäftsbanken bleiben unverändert, da diese unabhängig von den EZB-Leitzinsen festgelegt werden.
  4. Die Geschäftsbanken vergeben in der Folge vor allem mehr Kredite, um die gestiegenen Refinanzierungskosten auszugleichen.

Höhere Leitzinsen verteuern die Refinanzierung der Geschäftsbanken beim Eurosystem, was diese über höhere Kreditzinsen an Unternehmen und Verbraucher weitergeben – ein zentraler Baustein des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zur Inflationsbekämpfung. (Transmissionsmechanismus der Geldpolitik des Eurosystems)

17. Welches der folgenden Instrumente gehört NICHT zum geldpolitischen Instrumentarium der Europäischen Zentralbank?

  1. Die Steuerung der Geldmenge über Offenmarktgeschäfte.
  2. Die Bereitstellung und Absorption von Liquidität über ständige Fazilitäten.
  3. Die Verpflichtung der Kreditinstitute zur Unterhaltung von Mindestreserven.
  4. Die Festsetzung der nationalen Körperschaftsteuersätze der Mitgliedstaaten.

Die Festsetzung von Steuersätzen ist eine fiskalpolitische Maßnahme in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, nicht Teil der Geldpolitik der EZB; Offenmarktgeschäfte, ständige Fazilitäten und Mindestreservepolitik bilden dagegen die klassischen geldpolitischen Instrumente des Eurosystems. (Geldpolitisches Instrumentarium des Eurosystems (Abgrenzung Geldpolitik vs. Fiskalpolitik))

18. Das 'magische Dreieck der Vermögensanlage' beschreibt einen grundsätzlichen Zielkonflikt zwischen drei Anlagezielen, die eine Anlage nicht gleichzeitig optimal erfüllen kann. Welche drei Ziele bilden dieses Dreieck?

  1. Rentabilität, Sicherheit und Liquidität
  2. Rentabilität, Diversifikation und Transparenz
  3. Sicherheit, Liquidität und Kostenminimierung
  4. Rentabilität, Sicherheit und Nachhaltigkeit

Das magische Dreieck stellt den Zielkonflikt zwischen Rentabilität (Rendite), Sicherheit (Risiko) und Liquidität (Verfügbarkeit) dar; keine Anlageform kann alle drei Ziele gleichzeitig maximal erfüllen. (Finanzwirtschaftliche Grundlagen der Geldanlage (magisches Dreieck der Vermögensanlage))

19. Ein Kunde wünscht sich eine Geldanlage, die gleichzeitig eine überdurchschnittlich hohe Rendite, eine jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals und ein sehr geringes Verlustrisiko bietet. Wie ist dieser Wunsch aus Sicht des magischen Dreiecks der Vermögensanlage zu bewerten?

  1. Der Wunsch ist wegen des Zielkonflikts im magischen Dreieck grundsätzlich nicht realisierbar.
  2. Der Wunsch ist realisierbar, sofern sich der Kunde auf Tagesgeldanlagen beschränkt.
  3. Der Wunsch ist realisierbar, wenn die Anlage über eine gesetzliche Einlagensicherung verfügt.
  4. Der Wunsch ist realisierbar, sofern die Anlagesumme ausreichend hoch ist.

Nach dem magischen Dreieck stehen Rentabilität, Sicherheit und Liquidität in einem Zielkonflikt zueinander, sodass eine gleichzeitige Maximierung aller drei Ziele nicht möglich ist; ein Berater muss dem Kunden Prioritäten und Kompromisse aufzeigen. (Finanzwirtschaftliche Grundlagen der Geldanlage (Zielkonflikt im magischen Dreieck))

20. Welcher grundsätzliche Zusammenhang besteht zwischen der erwarteten Rendite und dem Risiko einer Kapitalanlage?

  1. Eine höhere erwartete Rendite ist regelmäßig mit einem höheren Risiko verbunden.
  2. Eine höhere erwartete Rendite ist regelmäßig mit einem geringeren Risiko verbunden.
  3. Rendite und Risiko stehen grundsätzlich in keinem erkennbaren Zusammenhang zueinander.
  4. Ein höheres eingegangenes Risiko führt regelmäßig auch zu einer höheren tatsächlich realisierten Rendite.

Höheres Risiko ist mit einer höheren erwarteten Rendite (Risikoprämie) verbunden, garantiert aber keine tatsächlich höhere realisierte Rendite, da sich Risiko auch in Verlusten realisieren kann; die letzte Option verwechselt daher erwartete und tatsächlich realisierte Rendite. (Grundprinzip des Rendite-Risiko-Zusammenhangs (Risikoprämie am Kapitalmarkt))

21. Ein Anleger verteilt sein Kapital auf Aktien vieler unterschiedlicher Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Welche Art von Risiko lässt sich durch diese Diversifikation reduzieren?

  1. Das unsystematische, unternehmensspezifische Risiko der einzelnen Titel.
  2. Das systematische Marktrisiko des Gesamtmarkts.
  3. Das allgemeine Zinsänderungsrisiko am Kapitalmarkt.
  4. Das Risiko einer allgemeinen Rezession der Weltwirtschaft.

Durch Diversifikation über viele Unternehmen und Branchen lässt sich das unsystematische, unternehmensspezifische Risiko reduzieren; das systematische Marktrisiko, das den Gesamtmarkt betrifft, bleibt dagegen auch bei breiter Streuung bestehen. (Portfoliotheorie / Grundlagen der Diversifikation (systematisches vs. unsystematisches Risiko))

22. Ein Anleger möchte durch die Kombination zweier Wertpapiere in seinem Portfolio das Gesamtrisiko wirksam reduzieren. Unter welcher Voraussetzung ist der Diversifikationseffekt am größten?

  1. Wenn die Wertentwicklungen der beiden Wertpapiere möglichst gering oder sogar gegenläufig korreliert sind.
  2. Wenn die Wertentwicklungen der beiden Wertpapiere möglichst identisch verlaufen (Korrelation von +1).
  3. Wenn beide Wertpapiere aus derselben Branche und demselben Land stammen.
  4. Wenn beide Wertpapiere denselben Emittenten haben, jedoch unterschiedliche Laufzeiten aufweisen.

Der Diversifikationseffekt ist umso größer, je geringer oder negativer die Korrelation zwischen den Wertentwicklungen der kombinierten Anlagen ist, da sich Kursbewegungen dann teilweise ausgleichen; bei einer Korrelation von +1 verlaufen die Wertpapiere gleichgerichtet, sodass kein Risikoausgleich entsteht. (Portfoliotheorie nach Markowitz (Korrelation und Diversifikationseffekt))

23. Mit welcher Kennzahl wird das Risiko einer Kapitalanlage im Sinne der Schwankungsbreite ihrer Renditen üblicherweise gemessen?

  1. Mit der Standardabweichung (Volatilität) der historischen Renditen.
  2. Mit dem Kurs-Gewinn-Verhältnis der betrachteten Aktie.
  3. Mit der Dividendenrendite der betrachteten Aktie.
  4. Mit dem Nominalzinssatz der zugrunde liegenden Anlage.

Die Standardabweichung (Volatilität) misst die Schwankungsbreite der Renditen um ihren Mittelwert und dient als gängiges Risikomaß; KGV und Dividendenrendite sind dagegen Bewertungskennzahlen ohne unmittelbaren Risikobezug. (Risikokennzahlen der Kapitalanlage (Standardabweichung/Volatilität als Streuungsmaß))

24. Ein Anlageberater bespricht mit einem Kunden dessen Risikobereitschaft und empfiehlt daraufhin ein diversifiziertes Wertpapierportfolio. Welches Dokument muss der Berater dem Kunden anschließend aushändigen, in dem er begründet, weshalb die Empfehlung zu den Zielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Verhältnissen des Kunden passt?

  1. Die Geeignetheitserklärung zur erteilten Empfehlung.
  2. Das Beratungsprotokoll zum Anlagegespräch.
  3. Der aktuelle Depotauszug des Kunden.
  4. Die Widerrufsbelehrung zum Wertpapiergeschäft.

Nach der Geeignetheitsprüfung hat der Berater dem Kunden eine Geeignetheitserklärung auszuhändigen, die darlegt, weshalb die Empfehlung den Zielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht; das früher gebräuchliche 'Beratungsprotokoll' ist dafür nicht die zutreffende aktuelle Bezeichnung. (§ 18 FinVermV (Geeignetheitserklärung in der Anlageberatung); Art. 54 f. Delegierte Verordnung (EU) 2017/565)

25. Zwei Investmentfonds erzielten im vergangenen Jahr die gleiche durchschnittliche Rendite von 6 %. Fonds A wies dabei deutlich stärkere Kursschwankungen (höhere Volatilität) auf als Fonds B. Welche Aussage zum Risiko der beiden Fonds ist zutreffend?

  1. Fonds A war im betrachteten Zeitraum riskanter als Fonds B, obwohl beide dieselbe Rendite erzielten.
  2. Beide Fonds wiesen dasselbe Risiko auf, da die erzielte Rendite identisch war.
  3. Fonds B war riskanter als Fonds A, da geringere Schwankungen auf ein höheres Verlustpotenzial hindeuten.
  4. Das Risiko eines Fonds lässt sich unabhängig von der Kursentwicklung nicht bestimmen.

Die Volatilität als Schwankungsmaß zeigt, dass Fonds A trotz gleicher erzielter Rendite risikoreicher war als Fonds B; die realisierte Rendite allein lässt keine Rückschlüsse auf das eingegangene Risiko zu. (Risikokennzahlen der Kapitalanlage (Volatilität als Risikomaß unabhängig von der realisierten Rendite))

26. Welches der folgenden Ziele gehört NICHT zu den drei Zielen des sogenannten magischen Dreiecks der Vermögensanlage?

  1. Rentabilität
  2. Sicherheit
  3. Diversifikation
  4. Liquidität

Das magische Dreieck der Vermögensanlage beschreibt den Zielkonflikt zwischen Rentabilität, Sicherheit und Liquidität; Diversifikation ist eine Anlagestrategie zur Risikostreuung, aber keines der drei Grundziele. (Gabler Wirtschaftslexikon; IHK-Lehrbuch zur Sachkundeprüfung §34f GewO, Finanzwirtschaftliche Grundlagen der Geldanlage)

27. Ein Kunde wünscht eine Geldanlage, die täglich in voller Höhe verfügbar ist, ein möglichst hohes Maß an Sicherheit bietet und zugleich eine überdurchschnittliche Rendite erzielt. Wie ist dieser Wunsch anhand des magischen Dreiecks der Vermögensanlage zu beurteilen?

  1. Der Wunsch ist nicht vollständig erfüllbar, da zwischen Rentabilität, Sicherheit und Liquidität grundsätzlich ein Zielkonflikt besteht.
  2. Der Wunsch ist erfüllbar, wenn das Geld ausschließlich auf einem Tagesgeldkonto angelegt wird.
  3. Der Wunsch ist erfüllbar, da sich Liquidität und Sicherheit gegenseitig verstärken.
  4. Der Wunsch ist nur für institutionelle Anleger nicht erfüllbar, für Privatanleger hingegen schon.

Da keine Anlageform Rentabilität, Sicherheit und Liquidität gleichzeitig optimal erfüllt, muss der Kunde Prioritäten setzen; ein Tagesgeldkonto bietet zwar Sicherheit und Liquidität, aber keine überdurchschnittliche Rendite. (Gabler Wirtschaftslexikon; IHK-Lehrbuch zur Sachkundeprüfung §34f GewO, Finanzwirtschaftliche Grundlagen der Geldanlage)

28. Welche Formel beschreibt die Berechnung des Endkapitals bei jährlicher Verzinsung mit Zinseszins?

  1. Kₙ = K₀ × (1 + i × n)
  2. Kₙ = K₀ × (1 + i)ⁿ
  3. Kₙ = K₀ + (i × n)
  4. Kₙ = K₀ × (1 + n)ⁱ

Die Zinseszinsformel Kₙ = K₀ × (1 + i)ⁿ berücksichtigt, dass bereits gutgeschriebene Zinsen in den Folgeperioden mitverzinst werden; Kₙ = K₀ × (1 + i × n) entspricht dagegen der einfachen (linearen) Verzinsung ohne Zinseszinseffekt. (Finanzmathematische Grundlagen (Zinseszinsrechnung))

29. Ein Kunde legt 10.000 Euro für 3 Jahre zu einem jährlichen Zinssatz von 4 % mit Zinseszins an. Welches Endkapital ergibt sich nach 3 Jahren (kaufmännisch gerundet)?

  1. 11.200,00 Euro
  2. 10.816,00 Euro
  3. 11.698,59 Euro
  4. 11.248,64 Euro

Nach der Zinseszinsformel Kₙ = K₀ × (1+i)ⁿ ergibt sich 10.000 € × 1,04³ = 11.248,64 €; 11.200,00 € entspricht dem typischen Rechenfehler der einfachen (linearen) statt der Zinseszinsverzinsung. (Finanzmathematische Grundlagen (Zinseszinsrechnung))

30. Wie ist der Zusammenhang zwischen Nominalzins und Realzins einer Geldanlage zutreffend beschrieben?

  1. Der Realzins ergibt sich näherungsweise aus dem Nominalzins abzüglich der Inflationsrate.
  2. Der Realzins ergibt sich näherungsweise aus dem Nominalzins zuzüglich der Inflationsrate.
  3. Nominalzins und Realzins sind stets identisch, solange die Anlage festverzinslich ist.
  4. Der Realzins entspricht dem Nominalzins, bereinigt um die Kapitalertragsteuer.

Nach der Fisher-Näherungsformel entspricht der Realzins in etwa dem Nominalzins abzüglich der Inflationsrate, da die Inflation die tatsächliche Kaufkraft des Zinsertrags mindert. (Fisher-Näherungsformel; finanzmathematische und volkswirtschaftliche Grundlagen (Ziff. 2.1))

31. Eine Anlage erzielt einen Nominalzins von 5 % p. a., die Inflationsrate liegt bei 2 % p. a. Welcher Realzins ergibt sich näherungsweise nach der Fisher-Näherungsformel?

  1. 7,0 %
  2. 5,0 %
  3. 3,0 %
  4. 2,94 %

Nach der Näherungsformel gilt Realzins ≈ Nominalzins − Inflationsrate, also 5 % − 2 % = 3,0 %; 7,0 % entspricht dem Fehler, Nominalzins und Inflationsrate zu addieren statt zu subtrahieren. (Fisher-Näherungsformel (Zinstheorie))

32. Ein Sparer erhält auf sein Tagesgeldkonto einen Nominalzins von 0,5 % p. a., während die Inflationsrate 3,0 % beträgt. Wie entwickelt sich die Kaufkraft seines angelegten Geldes?

  1. Die Kaufkraft steigt um 0,5 %, da nominal ein positiver Zinsertrag erzielt wird.
  2. Die Kaufkraft sinkt, da der Realzins mit rund −2,5 % negativ ist.
  3. Die Kaufkraft bleibt unverändert, da der Zinsertrag die Inflation ausgleicht.
  4. Die Kaufkraft sinkt um 3,5 %, da sich Zins und Inflation addieren.

Trotz eines nominal positiven Zinsertrags übersteigt die Inflationsrate den Nominalzins deutlich, sodass der Realzins mit rund −2,5 % negativ ausfällt und die Kaufkraft des Ersparten sinkt. (Fisher-Näherungsformel; Zusammenhang Inflation und Kaufkraft)

33. Was bewirkt eine dauerhaft positive Inflationsrate für die Kaufkraft einer nominal unverzinsten Geldsumme?

  1. Die Kaufkraft der Geldsumme bleibt im Zeitverlauf konstant.
  2. Die Kaufkraft der Geldsumme steigt im Zeitverlauf kontinuierlich.
  3. Die Kaufkraft der Geldsumme schwankt unabhängig von der Inflationsrate.
  4. Die Kaufkraft der Geldsumme sinkt im Zeitverlauf kontinuierlich.

Bei anhaltender Inflation können für denselben Geldbetrag im Zeitverlauf immer weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden, sodass die Kaufkraft ohne Verzinsung stetig sinkt. (Grundlagen von Inflation und Kaufkraft (Ziff. 2.1))

34. Welche Rechtsstellung nimmt ein Aktionär gegenüber der Aktiengesellschaft ein, an der er Aktien hält?

  1. Er ist als Eigenkapitalgeber Miteigentümer der Gesellschaft.
  2. Er ist als Fremdkapitalgeber Gläubiger der Gesellschaft.
  3. Er ist als stiller Gesellschafter am Gewinn, nicht aber am Verlust beteiligt.
  4. Er ist ausschließlich Vertragspartner ohne mitgliedschaftliche Rechte.

Die Aktie verbrieft einen Anteil am Grundkapital; der Aktionär ist Eigenkapitalgeber und Miteigentümer mit Mitglieds- und Vermögensrechten, nicht Gläubiger der Gesellschaft. (§ 1, § 8 AktG)

35. Welche Rechtsstellung nimmt der Inhaber einer Unternehmensanleihe gegenüber dem emittierenden Unternehmen ein?

  1. Er ist als Eigenkapitalgeber Miteigentümer des Unternehmens.
  2. Er ist stimmberechtigtes Mitglied der Hauptversammlung.
  3. Er ist als Fremdkapitalgeber Gläubiger des Unternehmens.
  4. Er haftet anteilig für Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Die Anleihe verbrieft eine Gläubigerforderung; der Anleger stellt dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung und hat Anspruch auf Zinszahlung und Rückzahlung, ohne Miteigentümer zu sein. (§ 793 BGB; Schuldverschreibungsgesetz (SchVG))

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